Kodieren â€" Ab dem ersten Januar 2011 gelten bundesweit die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR). Eine Übergangsfrist ermöglicht Ärzten den schrittweisen Einstieg.
Berlin, 5. November 2010 â€" "Um den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten einen möglichst reibungslosen Einstieg in die Allgemeinen Kodierrichtlinien (AKR) zu ermöglichen, haben wir eine sehr gute Lösung gefunden. Zum 1. Januar 2011 werden die AKR bundesweit eingeführt. Die Ärzte haben dann sechs Monate Zeit, sich mit den Richtlinien vertraut zu machen, ohne dass Sanktionen drohen. Auf diese Weise können wir auch dem enormen Schulungsbedarf Rechnung tragen", erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, heute in Berlin.
Die Partner der Bundesmantelverträge, also die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, haben die sechsmonatige Einführungsphase beschlossen. So können alle Ärzte und Psychotherapeuten behutsam in die neuen Richtlinien einsteigen, erklärte Köhler. Weiter erläuterte der KBV-Chef, dass Niedergelassene selbst entscheiden können, wann sie innerhalb der Übergangsphase die AKR anwenden. "Das Kodieren ist wichtig. Nur wenn wir in den Verhandlungen mit den Krankenkassen Veränderungen der Morbidität auch belegen können, haben wir eine Chance, die finanziellen Mittel für die ambulante Versorgung der Patienten zu verbessern", stellte Köhler klar.
Der Vorstandsvorsitzende der KBV appellierte zudem an die Softwareunternehmen, die verschiedenen Funktionen zur Anwendung der AKR fristgerecht und anwenderfreundlich umzusetzen. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die KBV die Niedergelassenen bei der Umsetzung der AKR unterstützt. "Wir lassen Ärzte und Psychotherapeuten in der Einführungsphase und ebenso danach nicht allein. Auch die Tätigkeit der Hausärzte sowie deren Diagnosen werden wir selbstverständlich berücksichtigen. Wir bieten ein umfangreiches Informationsangebot an", betonte er. Die KBV habe bereits vor einem Jahr begonnen, Mitarbeiter der Kassenärztlichen Vereinigungen zu schulen, damit diese Niedergelassene beraten können. Zusätzlich sei eine zertifizierte Online-Fortbildung in Planung. Ärzte können sich so ohne großen Zeitaufwand im Praxisalltag in die AKR einarbeiten. Außerdem veröffentlicht die KBV demnächst auch in den Medien Kodierbeispiele. Auf der Website der KBV gibt es zudem ständig aktualisierte Informationen zu dem Thema: www.kbv.de/kodieren
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung |