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Datum: 11.04.2011 von RScheiblich
Wichtige Informationen zum Basis- Rollout der eGK


Beginn der Einführung der eGK ist am 1. Oktober 2011. Bis spätestens
30. September 2011 sollen alle Praxen bundesweit mit den neuen Kartenlesegeräten ausgestattet sein.

Pauschalen für die Anschaffung der neuen Lesegeräte:

Voraussetzungen für die Auszahlung der vereinbarten Pauschalen sind, dass die Bestellung durch den Arzt/Psychotherapeut bis zum 31. August 2011 erfolgt, die Installation einschließlich bestätigter Funktionsfähigkeit der Software bis spätestens 30. September 2011 durchgeführt wird und der Erstattungsantrag bis spätestens 31. Oktober 2011 bzw. bei Praxiszulassung im 3. Quartal
2011 bis 14. November bei der KV Sachsen eingegangen ist (Eingangsstempel).
Vertragsärzte bzw. Vertragspsychotherapeuten erhalten bis zu 850 Euro für den Kauf und die Installation neuer Kartenlesegeräte erstattet. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

- 355 Euro für ein stationäres Kartenlesegerät in der Praxis
- 280 Euro für ein mobiles Kartenlesegerät, welches für Hausbesuche genutzt werden kann
- 215 Euro zur Finanzierung der installationsbedingten Aufwendungen

Achtung!

Damit die Pauschalen erstattet werden können, muss

das Kartenlesegerät / die Kartenlesegeräte durch den Vertragsarzt bzw. â€"Psychotherapeut bis zum 31.08.2011 bestellt sein
die Installation einschließlich der Bestätigung der Funktionsfähigkeit bis spätestens 30.09.2011 erfolgt sein.
der Antrag in Ihrer Bezirksgeschäftsstelle spätestens am 31.10.2011 vorliegen.

Bitte legen Sie dem Antrag keine Rechnung(en) bei.

Anträge finden Sie in Ihrer KV Mitteilung oder wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige KV.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen empfehlen eine zeitnahe Installation der Lesegeräte!

Download ca. 0.1 MB
eGK-Bestellfax